Kostenerstattung

Die Kosten für diagnostische und therapeutische Maßnahmen richten sich nach der aktuell gültigen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) und werden üblicherweise von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen oder müssen von Ihnen als Selbstzahler erstattet werden. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen kann derzeit leider nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen.